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Die Kennzeichnung der IP-Schutzart erfolgt durch 2 Kennziffern


Beispiel für die Angabe einer Schutzart: IP 2 3
IP = Kennbuchstaben
2 = Erste Kennziffer
3 = Zweite Kennziffer

 Kenn-
 ziffern 
 Schutzgrade für Berührungs- und Fremdkörperschutz (Erste Kennziffer)
 Benennung Erklärung
0kein Schutz
Kein besonderer Schutz von Personen gegen direktes Berühren aktiver
oder bewegter Teile. Kein Schutz des Betriebsmittels gegen Eindringen
von festen Fremdkörpern.
1Schutz gegen
große Fremdkörper
Schutz gegen zufälliges großflächiges Berühren aktiver innerer be-
wegter Teile, z. B. mit der Hand aber kein Schutz gegen absichtlichen
Zugang zu diesen Teilen. Schutz gegen Eindringen von festen
Fremdkörpern mit einem Durchmesser größer als 12 mm.
2Schutz gegen
mittelgroße
Fremkörper
Schutz gegen Berühren mit den Fingern aktiver oder innerer be-
wegter Teile. Schutz gegen Eindringen von festen Fremdkörpern mit
einem Durchmesser größer als 12 mm.
3Schutz gegen
kleine Fremdkörper
Schutz gegen Berühren aktiver oder innerer bewegter Teile mit Werk-
zeugen, Drähten oder ähnlichem von einer Dicke größer als 2,5 mm.
Schutz gegen Eindringen von festen Fremdkörpern  mit einem
Durchmesser größer als 2,5 mm.
4Schutz gegen
kornförmige
Fremdkörper
Schutz gegen Berühren aktiver oder innerer bewegter Teile mit Werk-
zeugen, Drähten oder ähnlichem von einer Dicke größer als 1 mm.
5Schutz gegen
Staubablagerung
Vollständiger Schutz gegen Berühren unter Spannung stehender oder
innerer sich bewegender Teile. Schutz gegen schädliche Staubab-
lagerungen. Das Eindringen von Staub ist nicht vollkommen verhindert,
aber der Staub darf nicht in solchen Mengen eindringen, dass die
Arbeitsweise beeinträchtigt wird.
6Schutz gegen
Staubeintritt
Vollständiger Schutz gegen Berühren unter Spannung stehender oder
innerer sich bewegender Teile. Schutz gegen Eindringen von Staub.
  Schutzgrade für Wasserschutz (Zweite Kennziffer)
0Kein Schutz
Kein besonderer Schutz.
1Schutz gegen
senkrecht fallendes
Tropfwasser
Wassertropfen, die senkrecht fallen, dürfen keine schädliche
Wirkung haben.
2Schutz gegen
schräg fallendes
Tropfwasser
Wassertropfen, die in einem beliebigen Winkel bis 60° zur Senkrechten
fallen, dürfen keine schädliche Wirkung haben.
3Schutz gegen
Sprühwasser
Wasser, dass in einem beliebigen Winkel bis 60° zur Senkrechten
fällt, darf keine schädliche Wirkung haben.
4Schutz gegen
Spritzwasser
Wasser, dass aus allen Richtungen gegen das Betriebsmittel spritzt,
darf keine schädliche Wirkung haben.
5Schutz bei
Strahlwasser
Ein Wasserstrahl aus einer Düse, der aus allen Richtungen gegen das
Betriebsmittel gerichtet wird, darf keine schädliche Wirkung haben.
6Schutz gegen
Überflutung
Wasser darf bei vorübergehender Überflutung, z B. durch schwere
Seen, nicht in schädlicher Menge in das Betriebsmittel eindringen.
7Schutz beim
Eintauchen
Wasser darf nicht in schädlicher Menge eindringen, wenn das Betriebs-
mittel unter den festgelegten Druck- und Zeitbedingungen ins Wasser
eingetaucht wird.
8Schutz beim
Untertauchen
Wasser darf nicht in schädlicher Menge eindringen, wenn das Betriebs-
mittel unter Wasser getaucht wird.