Die Kennzeichnung der IP-Schutzart erfolgt durch 2 Kennziffern
Beispiel für die Angabe einer Schutzart: IP 2 3
IP = Kennbuchstaben
2 = Erste Kennziffer
3 = Zweite Kennziffer
Kenn- ziffern | Schutzgrade für Berührungs- und Fremdkörperschutz (Erste Kennziffer) | |
Benennung | Erklärung | |
0 | kein Schutz | Kein besonderer Schutz von Personen gegen direktes Berühren aktiver oder bewegter Teile. Kein Schutz des Betriebsmittels gegen Eindringen von festen Fremdkörpern. |
1 | Schutz gegen große Fremdkörper | Schutz gegen zufälliges großflächiges Berühren aktiver innerer be- wegter Teile, z. B. mit der Hand aber kein Schutz gegen absichtlichen Zugang zu diesen Teilen. Schutz gegen Eindringen von festen Fremdkörpern mit einem Durchmesser größer als 12 mm. |
2 | Schutz gegen mittelgroße Fremkörper | Schutz gegen Berühren mit den Fingern aktiver oder innerer be- wegter Teile. Schutz gegen Eindringen von festen Fremdkörpern mit einem Durchmesser größer als 12 mm. |
3 | Schutz gegen kleine Fremdkörper | Schutz gegen Berühren aktiver oder innerer bewegter Teile mit Werk- zeugen, Drähten oder ähnlichem von einer Dicke größer als 2,5 mm. Schutz gegen Eindringen von festen Fremdkörpern mit einem Durchmesser größer als 2,5 mm. |
4 | Schutz gegen kornförmige Fremdkörper | Schutz gegen Berühren aktiver oder innerer bewegter Teile mit Werk- zeugen, Drähten oder ähnlichem von einer Dicke größer als 1 mm. |
5 | Schutz gegen Staubablagerung | Vollständiger Schutz gegen Berühren unter Spannung stehender oder innerer sich bewegender Teile. Schutz gegen schädliche Staubab- lagerungen. Das Eindringen von Staub ist nicht vollkommen verhindert, aber der Staub darf nicht in solchen Mengen eindringen, dass die Arbeitsweise beeinträchtigt wird. |
6 | Schutz gegen Staubeintritt | Vollständiger Schutz gegen Berühren unter Spannung stehender oder innerer sich bewegender Teile. Schutz gegen Eindringen von Staub. |
Schutzgrade für Wasserschutz (Zweite Kennziffer) | ||
0 | Kein Schutz | Kein besonderer Schutz. |
1 | Schutz gegen senkrecht fallendes Tropfwasser | Wassertropfen, die senkrecht fallen, dürfen keine schädliche Wirkung haben. |
2 | Schutz gegen schräg fallendes Tropfwasser | Wassertropfen, die in einem beliebigen Winkel bis 60° zur Senkrechten fallen, dürfen keine schädliche Wirkung haben. |
3 | Schutz gegen Sprühwasser | Wasser, dass in einem beliebigen Winkel bis 60° zur Senkrechten fällt, darf keine schädliche Wirkung haben. |
4 | Schutz gegen Spritzwasser | Wasser, dass aus allen Richtungen gegen das Betriebsmittel spritzt, darf keine schädliche Wirkung haben. |
5 | Schutz bei Strahlwasser | Ein Wasserstrahl aus einer Düse, der aus allen Richtungen gegen das Betriebsmittel gerichtet wird, darf keine schädliche Wirkung haben. |
6 | Schutz gegen Überflutung | Wasser darf bei vorübergehender Überflutung, z B. durch schwere Seen, nicht in schädlicher Menge in das Betriebsmittel eindringen. |
7 | Schutz beim Eintauchen | Wasser darf nicht in schädlicher Menge eindringen, wenn das Betriebs- mittel unter den festgelegten Druck- und Zeitbedingungen ins Wasser eingetaucht wird. |
8 | Schutz beim Untertauchen | Wasser darf nicht in schädlicher Menge eindringen, wenn das Betriebs- mittel unter Wasser getaucht wird. |